Samstag, 30. Mai 2009

IV Inside oder "Weil ich der Chef bin!"

IV Inside oder "Weil ich der Chef bin!"
Der Sozialstaat auf dem Prüfstand
Erfahrungsbericht aus der sozialarbeiterischen Beratungspraxis - aus Gründen der Professionalität und privater Zivilcourage

(nach erfolgloser Ausschöpfung interner Beschwerdewege und wegen fehlender externer Beschwerdestelle, zudem ist das Thema von öffentlichem Interesse)

Stefan Kirchgraber, Sozialarbeiter FH

Medienberichte über IV-Abzocke und Einsparungen im Rentenbereich der IV aufgrund der bürgerlichen 'Sparmassnahmen'. Grosszügige Beitrags-Pauschalen aus dem IV-Kässeli (Art. 74 IVG) für die Sozialberatung im Behindertenbereich durch Pro Infirmis. Professioneller Beratungsstandard bei Pro Infirmis ist faktisch jedoch unerwünscht. Wo Hierarchien die Beratungsqualität sichern sollen wird gehandelt, als ob es keine offiziellen Hierarchien gäbe. Diese werden dann angewandt, wenn es darum geht, die Qualität auf der Beratungsstelle zu verschlechtern. Wenn an Pro Infirmis Spendende Machtspiele zu spielen versuchen und wegen angeblich schlechter Beratung mit dem Aufhören der Spendentätigkeit drohen, wird sauber abgeklärt; wenn intern auf tatsächlich existierende Qualitätsmängel hingewiesen wird, wird der die Ziele von Pro Infirmis ernst nehmenden Person die Kündigung in Aussicht gestellt. Dies bedeutet ein Verrat von Pro Infirmis an den eigenen Zielen, am eigenen Leitbild mit den entsprechenden Konsequenzen. Ob das finanzielle Folgen für Pro Infirmis hat? Die Geldgeberin von Pro Infirmis (die Löhne werden aus IV-Geldern bezahlt), das Bundesamt für Sozialversicherungen, erhielt am 30. Sept. 2009 ein Infopaket.
Einziger und günstigster Ausweg ist die Neuorganisation des gesamten Sozialstaates mittels eines existenzsichernden Grundeinkommens, Professionalität, Eigenverantwortlichkeit und Zivilcourage. Die Dinge müssen beim Namen genannt werden.

Wir schreiben Ende Januar 2009. Kürzlich wurde ein formelles internes Beschwerdeverfahren bei Pro Infirmis ohne auf die Beschwerdepunkte einzugehen abgeschlossen. Eigene Fehler wurden seitens Pro Infirmis nie eingestanden, eine weitere Zusammenarbeit mit dem Schreibenden wurde von vornherein ausgeschlossen.
Beweismittel sind vorhanden, für eine erfolgreiche Anklage hätte jedoch Gröberes vorfallen müssen. Da die Angelegenheit jedoch von öffentlichem Interesse ist, wird diese hier publiziert.

Dem Beschwerdeführer, einem damaligen Mitarbeiter von Pro Infirmis, wurde auf der Basis von frei erfundenen Vorwürfen seitens des Kaders die Kündigung in Aussicht gestellt und wurde der Verdrehung von Tatsachen bezichtigt, obwohl gerade dies ein Beschwerdepunkt war. Grund für die Beschwerde waren gravierende Führungsmängel verbunden mit wiederholter verbaler Gewalt gegenüber dem Schreibenden. Provokationen und Machtmissbrauch seitens des vorwiegend weiblichen Kaders wurden mit Leichtigkeit vollzogen, dies alles ohne Druck von oben und wider besseren Wissens. Schliesslich wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, die bemängelten Verhaltensweisen selber getätigt zu haben und ihm angeraten, sich ausserhalb seines gelernten Sozialarbeiterberufs eine Betätigung zu suchen mit schriftlicher Zusicherung der Finanzierung einer allfälligen Laufbahnberatung. Nie mussten die Verantwortlichen sich zum getätigten Verhalten äussern noch hatte sich jemand beim Schreibenden dafür entschuldigt. Es muss aufgrund der bisherigen Erfahrungen angenommen werden, dass Pro Infirmis bei allfälliger eigener Medienpräsenz in diesem Zusammenhang zumindest die alten Falschbehauptungen über den Schreibenden neu verbreiten würde.
Ohne dies als Drohung zu meinen: Der Schreibende kann jetzt nachvollziehen, wie jemand zum Amoklauf gebracht werden kann.

Offizielles Ziel von Pro Infirmis ist die Integration von Menschen mit einer Behinderung im Sinne von grösstmöglicher Gleichstellung. Richtigerweise ist bei Pro Infirmis der Begriff 'Behinderung' so definiert, dass nicht nur individuelle Faktoren eine Behinderung ausmachen, sondern auch soziale.
Dies können unter Anderem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Abklärungs- und Beratungsqualität in Organisationen wie der Sozialversicherungsanstalt (SVA) sein, die IV-Stelle ist Teil davon, sowie bei Pro Infirmis selber.

Zumindest von einer Organisation wie Pro Infirmis, welche sich als 'Die Behindertenorganisation der Schweiz' nennt, sollte erwartet werden dürfen, dass diese selber Menschen mit einer Behinderung nicht zusätzlich behindert; insbesondere in Zeiten, in welchen Rentenbeziehende politisch als Sündenböcke für die vergangenen und aktuellen Fehler der IV hingestellt werden. Dass frisch ausgebildete Sozialarbeitende von der Organisaton integriert werden nicht nur per Anstellungsvertrag, sondern indem diese ihre objektiv feststellbare hohe Arbeitsqualität beibehalten dürfen. Dass Neid, der vor versammeltem Team von einem Kadermitglied wörtlich geäusserte "Wunsch nach einem Diktator", dessen Äusserung, der Schreibende habe "das Wesentliche des Lebens nicht verstanden" und handle nach einer "starren Struktur", die von demselben Kadermitglied geäusserte Forderung nach "weniger logischem Denken", dessen Äusserung, selber ein "Lehrerhasser" zu sein, dessen Nichteingestehen von selbst gemachten Fehlern, dessen willentliche Qualitätsverschlechterung auf der Beratungsstelle, dessen Absprechen der Selbsteinschätzung eines frisch diplomierten Sozialarbeiters und dessen völlig unlogische und uneinsichtige sich um den Schreibenden und dessen Klientel "Sorgen machen" sowie das Ganze noch als "Liebe" hinstellen, nicht soweit gedeihen sollten, dass dies zulasten der Klientel geht. Dass überblickendes und genaues fachliches Arbeiten nicht als bedrohlich, unflexibel und krankhaft hingestellt wird und die einzige Begründung für Obiges lauten darf: "Ich bin der Chef!" Dass intern wie extern (z.B. bei der IV-Stelle St.Gallen) nicht Leute gestützt werden, die an professionell Sozialarbeitenden und an deren Klientschaft eine Art Inquisition betreiben.

Gemäss Kirche und gewissen Psychologen würde ein solches Vorgehen wahrscheinlich 'Therapeutische Ex-Kommunikation' genannt werden, die ehemalige Stasi der DDR würde es als Versuch der psychologischen Zersetzung deuten. Im 21. Jahrhundert kann solches Verhalten gut und gern verbales Waterboarding, dogmenlehr- bzw. pogromartige Treibjagd auf die Menschlichkeit, ethnische Säuberung im Kleinen, Zelebrierung des Perversen oder auch Schweizer Ausprägung von Al Qaida genannt werden. Der Begriff Sekten-Odem ginge vielleicht nicht einmal zu weit. Vielleicht ist der Vergleich mit einer esoterischen Sadomaso-Kommune am treffendsten. Einerlei.

So wurde seitens des Schreibenden in der Beschwerdeschrift auch der Vergleich mit Scientology gezogen und der für das Verfahren zuständigen Person ins Gesicht gesagt, dass es so Pro Infirmis nicht brauche.
Mit professioneller Sozialarbeit mit dem Ziel Sich-erfolgreich-entbehrlich-Machen hat das von Pro Infirmis Gezeigte jedenfalls nichts gemeinsam; im Gegenteil, dem Schreibenden bleibt aus fachlicher Sicht nichts Anderes übrig, als das Beschriebene als Suizidalverhalten der Betreffenden, ähnlich dem Suchtverhalten, als zwischenmenschliche Verwahrlosung, als zelebrierte Anspruchshaltung zu bezeichnen. Diesem überparadoxen Interventionismus seitens Pro Infirmis liegt die Thematik Abhängigkeit/Co-Abhängigkeit zugrunde.

Faktisch sieht es trotz 5. IVG-Revision bei der IV-Stelle St.Gallen folgendermassen aus:
Auf der IV-Stelle wird das IV-Gesetz regelmässig gebrochen und dieses sowohl intern als auch nach aussen mangelhaft bzw. falsch informiert. Dies ist gewollt, andere Kantone koordinieren diesbezüglich besser.
Es entstehen so etliche gravierende Fehler zulasten der Antragstellenden, welche trotz der konstruktiven Mitarbeit im Einwandverfahren durch Pro Infirmis-Angestellte, im Sinne von Hinweisen auf rechtliche Fehler, aus mangelnden Rechtskenntnissen der IV-Sachbearbeitenden nicht behoben werden können. So entstehen unnötige Leerläufe und Kosten für IV, Pro Infirmis und das kantonale Versicherungsgericht. Zudem werden Gerichtsentscheide von der IV-Stelle zum Teil in überheblicher Art und Weise ignoriert. Nicht zu vergessen die so entstehenden extrem langen Wartezeiten mit damit oft verbundenem Motivationsverlust und Krankheitsverstärkung der antragstellenden Personen. Bekannt ist, dass so die Reintegration ins Arbeitsleben erheblich erschwert wird und so zusätzliche Kosten für den Staat entstehen. Dass die seit langem für eine glaubhafte Umsetzung der 5. IVG-Revision nötige versprochene Zusatzfinanzierung noch immer nicht gesichert ist, ist kein Geheimnis.
Pro Infirmis ist 2008 vom Schreibenden über die Missstände bei den IV-Abklärungen detailliert informiert worden.
In den Medien und bürgerlichpolitisch wird das seit den verstärkten bürgerlichen ´Sparmassnahmen´ rigidere Vorgehen der IV wegen der kurzsichtigen Sichtweise als Sparerfolg gewertet. So wird suggeriert, dass seitens der Antragstellenden häufig Missbrauch geschehen ist. Faktisch war das nie möglich, da die IV für das Abklärungsverfahren und die Umsetzung des IV-Gesetzes zuständig ist. Nun missbraucht die IV das IV-Gesetz zulasten der Menschen mit einer Behinderung.

Bis es dabei zu einer Busse zulasten der IV-Stelle kommt, braucht es seitens der Sozialarbeit detaillierte Fachkenntnisse und einen langen Atem. Ansonsten werden die Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt, die beitragszahlenden Antragstellenden sind die Geprellten. Die Konsequenz ist häufig die  so unvermeidliche Beanspruchung von Sozialhilfe.
Pro Infirmis bietet für professionelle Sozialarbeit eigentlich allerbeste Rahmenbedingungen. Kürzlich wurde offiziell das sozialarbeiterische Case Management (wenigstens teilweise) in allen Beratungsstellen von Pro Infirmis eingeführt. Sozialarbeiterisches Case Management ist Grundlage für lösungsorientierte, kostengünstigere und für die Klientschaft weniger verwirrende und situationsverbessernde Kooperation von involvierten Organisatonen.
Ausgebildete Sozialarbeitende der FHS St.Gallen bringen das Basis-Knowhow dazu bereits mit und können dieses in ihre Arbeit integrieren. Umso mehr erstaunt deshalb den Schreibenden, dass trotz der scheinbaren Sensibilität von Pro Infirmis für dieses Thema in der konkreten Situation wie oben beschrieben in dieser Organisation bis in die oberste Führungsetage völlig konträr gehandelt wird. Schliesslich besteht der Lohn der Sozialarbeitenden aus IV-Geldern und die Klientel als ehemals im Erwerbsleben Beitragszahlende verlässt sich sowohl bei der IV-Stelle als auch bei Pro Infirmis auf die Umsetzung des jeweiligen Auftrags. Ob bei Pro Infirmis und der IV bewusst ist, dass die Schweizer Bevölkerung nichts lieber tut als Lohnabgaben für die IV zu entrichten?
Werden die Aufträge nicht umgesetzt muss dies gezwungenermassen desaströse Auswirkungen auf allen Ebenen haben, auf die persönliche Lage der Klientschaft, auf die Beratungsqualität in den Teams, auf das Image von Pro Infirmis und des gesamten Sozialstaats, auf die Sozialpolitik, auf den sozialen Zusammenhalt. Alles Andere wäre Augenwischerei. Per Einschreiben wurde am 30. Sept. 2009 dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) als Geldgeberin ein Infopaket zugestellt.

Oben beschriebene Machenschaften von Pro Infirmis (ehemals mit Namen Vereinigung für Anormale) und IV-Stelle St.Gallen erinnern in der Konsequenz (Ausgrenzung von Behinderten) an das Sozialwesen der schweizerischen und deutschen Dreissiger- und Vierzigerjahre (siehe Pro Infirmis und Fachbücher von Timm Kunstreich zur Geschichte der Sozialen Arbeit). In die heutige Zeit übersetzt nennt sich dies struktureller Terrorismus.
Kommt dazu, dass die bürgerliche Politik mit ihrer krankhaften CEO-Logik nicht erst durch die so genannten Sparmassnahmen im Sozialbereich die aktuelle Situation politisch provoziert hat. Die SVP wird möglichst rasch eine 6. IVG-Revision vors Volk zu bringen versuchen, obwohl noch gar keine Erfahrungswerte der aktuellen Gesetzgebung vorhanden sind. Eine 6. IVG-Revision vor 2016 wäre höchst verantwortungslos.
Man kommt nicht umhin, diesen Zustand 'Bürgerliche Behinderung' oder 'Helvetisches Seldwyla' zu nennen. Aus medizinischer Sicht könnte solches Verhalten mit Leichtigkeit mit allen bekannten psychischen Erkrankungen in Zusammenhang gebracht werden.

Was sind die zum Teil heute schon erkennbaren Folgen? Existenzängste und Ohnmachtsgefühle bei Behinderten. Zunahme psychischer Erkrankungen. Höhere Kosten. Zunahme von Konflikten jeglicher Art. Zunehmende soziale Ungerechtigkeiten. Gulagähnlicher Zustand des Wirtschaftssystems. Zunehmende Einschränkung von Freiheiten und weniger Sicherheit. Zunehmende Selbstausbeutung und zwanghaftes Konsumverhalten. Verarmung wegen Krankheit. Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen aller. Der von breiten Bevölkerungsschichten akzeptierte 'adäquate' Faschismus. Endlösungslogik mit fahrlässiger Inkaufnahme der Zerstörung der Menschheit und ihrer Grundlagen.

Scheinbar keine Alternative? Das Problem liegt beim Nicht-Zuhören-Wollen und dem Einander-nicht-Ernstnehmen-Wollen.
Das Grundeinkommen zwecks Existenzsicherung wurde schon lange gefordert, bürgerliche Interessen waren damit nicht kompatibel. Mit einem existenzsichernden Grundeinkommen anfänglich auf dem Niveau des Existenzminimums der Ergänzungsleistungen ist somit niemand mehr gezwungen beispielsweise Kriegsmaterial zu produzieren, weil man sonst keinen andern Job findet. Somit mehr Zeit für kreative Ideen und zukunftsweisende Innovation. Der Sozialstaat kann so für nicht Erwerbstätige abgeschafft werden. Ein zusätzlicher finanzieller Anreiz sichert die für die Gemeinschaft wichtige Freiwilligenarbeit in gemäss Shareholder Value nicht rentablen Bereichen (z.B. Alten- und Behindertenbetreuung, Lawinen- und Hochwasserschutz und Nahrungsmittelversorgung). Wer zusätzlich Geld verdienen möchte wird nicht daran gehindert, muss sich aber ein ökologisch nachhaltiges Produkt einfallen lassen um Arbeitskräfte zu finden. Denn auch die Jugend von morgen will überleben!
So ist die Vision, realistisch einen Zustand zu erreichen, in welchem möglichst wenig bis keine Abhängigkeit vom Geld besteht. Zunehmende Unabhängigkeit von Geld bedeutet tieferer Betrag des existenzsichernden Grundeinkommens, bedeutet weniger Steuern. Anstatt mit Geld zu kaufen werden Dienstleistungen wie in bereits bestehenden Zeitbörsen getauscht. Es wird soviel wie möglich lokal produziert und konsumiert.

Was kostet das? Eine ernsthafte Analyse beispielsweise durch die ETH. Die Löhne um auszurechnen wie hoch die Kosteneinsparungen sind bezüglich Löhnen und Zahlungen für Sozialhilfe, IV inkl. die aufwändigen medizinischen Abklärungen, bezüglich Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse und Steuerwesen.
Investitionen in ökologisch nachhaltige Arbeitsplätze inkl. Streichung Artikel 7a Energiegesetz (dieser Artikel verhindert den Durchbruch der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien). Die Aufgabe von unnützen Arbeitsplätzen.
Weniger Steuern für Banken, weniger Paramilitärs für private Handelsschiffe und weniger bürgerlichen Leerlauf. Weniger Nerven. Die Entsorgungsgebühr für die eingestampften bürgerlich-eugenischen Endlösungspläne.

Der Schreibende betreibt seit Mai 2009 eine hochqualitative Ostschweizer Alternative zu Pro Infirmis, die Fachstelle Integration Behinderung (FIB). Dort können Menschen mit einer Behinderung aufgrund langandauernder Krankheit oder Unfallfolgen Sozialberatung in Anspruch nehmen, für Fr. 60.-/Stunde. Sponsoring und Spenden sollen das Angebot für die Klientschaft schnellstmöglich kostenlos machen. Interessierte können sich per info@integrationbehinderung.ch an FIB wenden bzw. spenden auf PC 90-2601-6 mit dem Vermerk: Konto Nr. 16 225.482.6.02, FIB, Kirchgraber.